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Auf Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes (BbgPBWoG) können Kommunen für stationäre Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe eine Ombudsperson ernennen. Ombudspersonen gestalten und fördern ehrenamtlich die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde oder im Stadtteil.
Im Hinblick auf die bestehenden und kommenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung, insbesondere der weiteren Zunahme an Pflegebedürftigen, werden die Ombudspersonen zusehends wichtiger. Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung zwischen den Bewohner/innen der Einrichtungen und der Kommune bzw. der Einbindung der unterschiedlichen Interessen, Bedarfe und Kompetenzen in die Entwicklung der Kommune.


Sie benötigen weitere Informationen zum Thema oder wollen sich selbst als Ombudsperson engagieren?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.